Die Jugendleiter/in-Card

Qualifikation, Legitimation, Anerkennung

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Die Juleica bürgt für Qualität: Jede-r Juleica-Inhaber-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (in NRW mind. 30 Stunden).

Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zu behandeln.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

Für die Jugendarbeit gibt es mit der Juleica eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche – eine vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.

Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (hier: Chorjugend) geprüft und befürwortet werden.

Jugendleiter-innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Juleica ist die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen selber verantwortlich eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit/Bildungsmaßnahme betreuen dürfen. Damit ist sie auch Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Mittel für diese Maßnahmen! Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.

Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten. Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiterinnen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.

Die Chorjugend bietet bei ausreichender Teilnehmerzahl sowohl die Erstausbildung, als auch Auffrischungskurse an. Bitte meldet Euer Interesse unbedingt in der Geschäftsstelle an, damit wir frühzeitig feststellen können, ob ein Kurs zustande kommt.

Ab sofort können Mitglieder Zuschüsse für JuLeiCa-Ausbildungen bei der Chorjugend beantragen, wenn die Teilnahme bei einer anderen Organisation erfolgt.:
Jede Chorgruppe kann pro 10 minderjährige Mitglieder eine JuLeiCa mit 25,00 € bezuschusst bekommen. Maximal werden pro Chorgruppe 5 Ausbildungen bzw. Nachschulungen bezuschusst. Wer an einer JuLeiCa- Ausbildung oder Nachschulung teilgenommen hat und dies anhand der entsprechenden Teilnahmeurkunde nachweisen kann, kann hier das entsprechende Antragsformular herunterladen.

Umfassende Infos: www.juleica.de

Download: Antrag auf Zuschuss zu einer JuLeiCa-Ausbildung